Lexikon Lebensversicherung
Ombudsmann

Ombudsmann

Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Der Ombudsmann ist ein unparteiischer Schiedsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Ombudsmänner werden von der Versicherungswirtschaft finanziert, sind aber neutral und unabhängig.

Damit der Ombudsmann in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen ist noch nicht eingeschaltet und es läuft kein Gerichtsverfahren. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro darf der Ombudsmann entscheiden. Ist Streitwert höher, kann er nur Empfehlungen abgeben.