Lexikon Lebensversicherung
Pfändung der Lebensversicherung

Pfändung der Lebensversicherung

Pfändung bedeutet, dass ein Teil oder das gesamte bewegliche Vermögen eines Schuldners beschlagnahmt wird, um die Forderungen eines Gläubigers zu begleichen. Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und wird auf Antrag des Gläubigers eingeleitet.

Grundsätzlich kann auch das Vermögen aus einer Lebensversicherung gepfändet werden. Durch einen förmlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann die Lebensversicherungsgesellschaft dazu verpflichtet werden, Leistungen bis zur Pfändungshöhe direkt an den Gläubiger auszuzahlen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.

Die Lebensversicherung ist in folgenden Fällen vor einer Pfändung geschützt:

  • Die Lebensversicherung wurde bereits an einen Dritten übertragen
  • Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsabschluss ein unwiderufliches Bezugsrecht (z. B. Kinder) ausgesprochen
  • Der Vertrag ist gesetzlich gefördert (z. B. Riesterrente, Rüruprente)
  • Der Versicherungsnehmer wandelt die Kapitallebensversicherung rechtzeitig in eine Rentenversicherung um (nach § 851c ZPO – Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge)