Lexikon Lebensversicherung
Pfandgläubiger

Pfandgläubiger

Der Pfandgläubiger ist die Person, die aufgrund eines vollstreckbaren Titels oder eines vertraglichen Pfandrechtes (BGB §§ 1204 ff i.B. 1273 - 1290) berechtigt ist, seine Ansprüche aus der Verwertung eines Pfandes (z. B. Leistung aus einer Lebensversicherung) zu befriedigen. Weitere Informationen zur Pfändung der Lebensversicherung.