Lexikon Lebensversicherung
Prämienanpassungsklausel

Prämienanpassungsklausel

Die Prämienanpassungsklausel gibt den Lebensversicherern die Möglichkeit, ihre Prämien und damit verbundene Leistungen an veränderte Aufwandssituationen (z. B. erhöhtes Schadenaufkommen) anzupassen.

Eine Prämienanpassung erfolgt in der Regel jährlich und nur, wenn die Notwendigkeit einer Anpassung durch unabhängige Treuhänder festgestellt wurde.
 
Bei einer Prämienerhöhung, ohne gleichzeitiger Verbesserung des Versicherungsschutzes, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Beitragsrechnung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen, jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung.