Lexikon Lebensversicherung
Rentengarantiezeit

Rentengarantiezeit

In der privaten Rentenversicherung kann eine Rentengarantiezeit vertraglich vereinbart werden. Der Versicherer leistet in dem festgelegten Zeitraum von z. B. 5 oder 10 Jahren, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Frist verstirbt. Die Hinterbliebenen erhalten dann die zustehende Rentenleistung.

Beispiel: Vereinbarte Rentengarantiezeit von 10 Jahren, Versicherungsnehmer verstirbt nach drei Jahren: Versicherung zahlt die Rentenleistung 7 Jahre an die Hinterbliebenen).