Lexikon Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung sichert die Familie oder ein Darlehen im Todesfall des Hauptverdieners ab.
Der Beitrag der Risikolebensversicherung richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht, Raucher oder Nichtraucher und nach der Dauer und der Höhe der Versicherung.
Formen der Risikolebensversicherung:
- Klassische Risikolebensversicherung: Die klassische Risikolebensversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der Absicherung. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhalten die Begünstigten die vereinbarte Todesfallsumme. Die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag bleiben während der gesamten Laufzeit konstant.
- Verbundene Risikolebensversicherung: Bei der verbundenen Risikolebensversicherung werden zwei oder mehrere Personen in einer Police versichert. Dabei ist der Beitrag günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Die Versicherungssumme wird einmalig beim Tod des zuerst Sterbenden ausgezahlt.
- Fallende Risikolebens- oder Restschuldversicherung: Bei der fallenden Risikolebens- oder Restschuldversicherung wird ein Vertrag mit fallender Todesfallsumme vereinbart. Die Versicherungssumme passt sich dem Tilgungsverlauf z.B. eines Kredites an.
Mögliche Zusatzbausteine:
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Unfallzusatzversicherung
- Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung: Innerhalb der ersten 10 Jahre der Vertragslaufzeit kann die Risikolebens- in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden. Einige Versicherer berücksichtigen die Umwandlung bereits in der Beitragszahlung, andere verlangen für diese Leistung Zuschläge.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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