Lexikon Lebensversicherung
Rückkaufswert

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.

§ 169 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) regelt die Berechnung der Rückkaufswerte grundlegend neu.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass das Deckungskapital und nicht mehr der wenig transparente Begriff des Zeitwerts als Bezugsgröße für die Berechnung gewählt werden. Das Deckungskapital setzt sich aus den angesammelten und verzinsten Prämienanteilen zusammen. Der Rückkaufswert lässt sich so im Streitfall klarer bestimmen und liegt in aller Regel auch über dem anhand des Zeitwerts bestimmten Rückkaufswert.

Weiterhin wurde festgehalten, dass die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt werden müssen. Ein Stornoabzug zur Deckung noch nicht finanzierter Abschlusskosten ist nicht zulässig. Bisher wurden die Abschlusskosten dem Lebensversicherungsvertrag zu Beginn des Vertrages angelastet und innerhalb der Laufzeit durch die Beiträge getilgt.

Durch die Neuregelung des VVG wird gewährleistet, dass der Rückkaufswert bei einer Kündigung in den ersten Jahren deutlich höher ausfällt. Abhängig von Produkt und Laufzeit der Verträge, beläuft sich sein Wert auf 40-50% der eingezahlten Beträge, wodurch eine deutliche Besserstellung der Verbraucher erreicht wurde.

Die neue Berechnung des Rückkaufswertes findet Anwendung auf Versicherungsverträge, die nach dem 01. Januar 2008 geschlossen werden.