Lexikon Lebensversicherung
Sammelinkasso-Versicherungen

Sammelinkasso-Versicherungen

Die Sammelinkasso-Versicherung stellt eine Sonderform der Gruppenversicherung dar.
Die Vertragspartner und die Vertragsformen sind wie im Gruppenversicherungsvertrag, bei den Voraussetzungen entfällt jedoch die für die Gruppenversicherung geforderte objektive Umschreibung des zu versichernden Personenkreises.

 

Die Vergünstigungen der Lebensversicherung mit Sammelinkasso werden aber nur eingeräumt, wenn:

  • mindestens 10 Arbeitnehmer versichert werden
  • der Versicherungsnehmer die Beiträge kostenfrei in einer Summe an das Versicherungsunternehmen abführt
  • bei Kapitalversicherungen die Gesamtversicherungssumme mindestens EUR 150.000,- , bei Rentenversicherungen die Gesamtjahresrente mindestens EUR 15.000,- beträgt
  • der Versicherungsnehmer auch die Inkassokontrollen durchführt.


Ausnahme: Die Sammelinkasso-Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung setzt eine geschlossene Beitragsabführung nicht voraus.