Lexikon Lebensversicherung
Schenkung
Schenkung
Überträgt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung noch zu Lebzeiten auf einen Begünstigten, so bezeichnet man diesen Vorgang als Schenkung.
Mit dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird die Besteuerung bei der Schenkung einer Lebensversicherung ab 2008 deutlich angehoben.
Bei der Berechnungsgrundlage für die Steuer gab es bisher zwei Möglichkeiten. Der Wert entsprach entweder dem Rückkaufswert oder zwei Dritteln der bisher eingezahlten Beträge zum Zeitpunkt der Schenkung. Die zweite, bezüglich der Besteuerung günstigere Variante, wurde nun ersatzlos gestrichen.
Im Ausgleich dazu sind die persönlichen Freibeträge bei der Schenkung gestiegen.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

Jetzt bookmarken: