Lexikon Lebensversicherung
Selbstmord
Selbstmord
Die Lebensversicherungsgesellschaften müssen unter gewissen Umständen auch bei Selbstmord die vereinbarte Versicherungssumme in vollem Umfang an die Begünstigten auszahlen.
Vorausgesetzt wird, dass der Selbstmord nicht innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages begangen wurde. Dies gilt nur dann nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tat in einem geistigen Zustand begangen wurde, der eine freie Willensbestimmung eindeutig ausschließt.
Ist die Gesellschaft aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bedingungen von der Leistung befreit, erhalten die Bezugsberechtigten aus den aktuellen Rückkaufswert aus einer Kapitallebensversicherung. Handelt es sich bei dem Vertrag um eine reine Risikolebensversicherung, erhalten die Hinterbliebenen nichts.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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