Lexikon Lebensversicherung
Sicherheitszuschläge

Sicherungsvermögen

Das Sicherungsvermögen (früher Deckungsstock) ist ein Sondervermögen und schützt die Versicherten im Falle einer Insolvenz des Versicherers.

Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss der Versicherer das Sicherungsvermögen so anlegen, dass er damit jederzeit alle Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen kann. Außerdem wird das Sicherungsvermögen von einem Treuhänder überwacht.