Lexikon Lebensversicherung
Stornogewinne

Stornogewinne

Kündigt ein Versicherungsnehmer seinen Vertrag vorzeitig, verliert er den Anspruch auf Schlussgewinne. Die so entstandenen überschüssigen Erträge bezeichnet man als Stornogewinne.

Diese werden größtenteils auf die verbliebenen Verträge der Versicherungsgemeinschaft aufgeteilt.