Lexikon Lebensversicherung
Stundung der Beiträge

Stundung der Beiträge

Beiträge einer Lebens- oder Rentenversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, wenn der Versicherungsnehmer zahlungsunfähig ist.

Der Vertrag ruht üblicherweise ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten.