Lexikon Lebensversicherung
Teilauszahlung

Teilauszahlung

Vereinbart der Versicherungsnehmer im Lebensversicherungsvertrag eine Teilauszahlung, stehen ihm bereits während der Vertragslaufzeit aus der vertraglich festgesetzten Versicherungssumme mehrere Auszahlungen zu.

Der Versicherungsnehmer muss dabei zwar Abstriche in der Gesamtleistung hinnehmen, kann aber auf der anderen Seite schon früher auf das Geld zugreifen.

Eine Teilauszahlung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn sie nicht zur Altervorsorge, sondern hauptsächlich zur Tilgung bestehender finanzieller Verpflichtungen dienen soll.

Die Höhe der Teilauszahlungen ist auf die Höhe des Deckungskapitals bzw. des Rückkaufswerts begrenzt.

Bestimmte Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gewähren steuerfreie Teilauszahlungen, sofern sie mindestens 12 Jahre gelaufen sind.