Lexikon Lebensversicherung
Todesfall-Leistung

Todesfall-Leistung

Die Todesfall-Leistung bezeichnet die vereinbarte Versicherungssumme aus einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung.

Im Todesfall des Versicherungsnehmers geht die vertraglich garantierte Todesfallsumme zusammen mit den bisher erwirtschafteten Überschüssen an die im Vertrag begünstigte Person.

 

In der privaten Rentenversicherung ist es möglich, eine Todesfall-Leistung zusätzlich zu vereinbaren. 

Bei Tod vor dem Rentenauszahlungsbeginn werden die eingezahlten Beiträge zuzüglich der Überschüsse an die Hinterbliebenen ausbezahlt (sog. Beitragsrückgewähr).

Bei Tod nach dem Rentenbeginn, wird die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit (meist 5 Jahre) entweder monatlich oder in einer Summe an die Erben ausbezahlt. Wurde keine Rentengarantiezeit vereinbart, erhalten die Hinterbliebenen keine Leistung.