Lexikon Lebensversicherung
Überschussanteile
Überschussanteile
Überschussanteile sind die vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Gewinne. Man unterscheidet zwischen Zins- und Risikoüberschüssen. Zinsüberschüsse werden durch gewinnbringende Anlagen der Beiträge erzielt, Risikoüberschüsse sind Restbestände aus der Kalkulation der Beiträge (z.B. wenn weniger Todesfälle als erwartet auftreten).
Überschussanteile werden zum Teil an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Dieser entscheidet, ob die Überschüsse angespart und bei Vertragsende ausgezahlt, mit dem laufenden Beitrag verrechnet oder in eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung investiert werden sollen.
Durch die Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung seit dem 01.01.2008 gesetzlich verankert. Damit ist gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer angemessen am Gewinn der Versicherungsgesellschaft beteiligt wird.
Zudem erhält der Versicherungsnehmer erstmals einen Anteil an den stillen Reserven des Unternehmens, sofern sie durch seine Beitragszahlungen erwirtschaftet worden sind.
Die Neuregelung der Überschussbeteiligung betrifft auch die Verträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden.
Die Lebensversicherungen
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