Lexikon Lebensversicherung
Verbundene Lebensversicherung

Verbundene Lebensversicherung

Eine verbundene Lebensversicherung versichert zwei oder mehrere Personen in einer Police. Dabei ist der Beitrag günstiger als bei zwei separaten Policen, da die Todesfall-Leistung nur einmal fällig werden kann.

Sie kann als Kapitallebensversicherung, als Risikolebensversicherung oder als private Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Die verbundene Lebensversicherung dient der Alters- und gegenseitigen Todesfallvorsorge von Ehepaaren oder Geschäftspartnern. Sie wird häufig zur Kreditabsicherung gewählt.

Die Leistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen, spätestens jedoch bei Ablauf der Versicherungsdauer ausgezahlt. Es wird nur eine einmalige Zahlung der Versicherungssumme geleistet.