Lexikon Lebensversicherung
Verjährung
Verjährung
Seit dem 1.1.2008 gilt in der Lebensversicherung die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einheitlich geregelte Verjährungsfrist von drei Jahren.
Bisher konnten die Ansprüche bis zu fünf Jahre geltend gemacht werden. Die neue dreijährige Frist beginnt für alle Ansprüche, die ab dem 01.01.2008 entstanden sind.
Für Ansprüche, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, wird die neue Verjährungsfrist nur dann angewandt, wenn die Verjährung dadurch früher eintritt.
Die Verjährungsfrist beginnt immer ab Ende des Jahres, indem die Ansprüche der Begünstigten entstanden sind und sie davon erfahren haben.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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