Lexikon Lebensversicherung
Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn

Formeller Versicherungsbeginn:

Der formelle Versicherungsbeginn ist der Beginn des Versicherungvertrages mit der Annahme des Antrages durch das Versicherungsunternehmen.



Technischer Versicherungsbeginn:

Der technische Versicherungsbeginn bezeichnet den Eintritt der Versicherungsperiode (meist ein Monatserster) durch das im Versicherungsschein angegebene Beginndatum des Vertrages. Er wird der Ermittlung des Eintrittsalters und damit des Beitrags und der Berechnung der Wartezeiten zugrunde gelegt.



Materieller Versicherungsbeginn:

Der materielle Versicherungsbeginn tritt mit der Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages ein. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz.