Lexikon Lebensversicherung
Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Er ist Träger aller Rechte des Vertrages, d.h. er hat das Recht zu kündigen, den Vertrag zu ändern, Begünstigungen zu erteilen, den Vertrag abzutreten oder zu verpfänden. Er ist gleichzeitig Träger aller Pflichten, z. B. der Pflicht zur Prämienzahlung und der Einhaltung der Obliegenheiten.