Lexikon Lebensversicherung
Versteuerung der Lebensversicherung

Versteuerung der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine zusätzliche Altersvorsorge und somit steuerlichen Begünstigungen unterworfen.

 

Wurde eine Lebensversicherung vor der Erneuerung des Alterseinkünftegesetzes vom 01.01.2005 abgeschlossen, ist die Auszahlung steuerfrei. Vorausgesetzt wird eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und mindestens 5 Jahre Beitragszahlungsdauer.

 

Für alle ab dem 01.01.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen gilt die nachgelagerte Besteuerung.
Das bedeutet, dass  der Ertragsanteil der Auszahlungssumme voll versteuert wird. Sofern der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und das Kapital erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird, ist nur die Hälfte der Zinserträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern.

Die seit 2009 eingeführte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge betrifft die Lebensversicherung nicht. Zu beachten ist lediglich, dass beim Verkauf einer Lebensversicherung vor Ablauf der 12-Jahres-Frist eine Abgeltungssteuer von 25% anfällt.