Lexikon Lebensversicherung
Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) vom 01.01.2008 kann der Lebensversicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt sämtlicher Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Verbraucherinformation) vom Versicherungsnehmer widerrufen werden.
Der Widerruf muss schriftlich und fristgerecht erfolgen, wobei als Nachweis das Datum des Poststempels vom letzten Tag der Frist genügt. Nach Ablauf des gesetzten Zeitraums ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden.
Hat das Versicherungsunternehmen es versäumt, dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen zu schicken und ihn über sein Widerrufsrecht aufzuklären, kann der Versicherungsnehmer unbegrenzt widerrufen.
Bei einem ordnungsgemäßen Widerruf ist der Versicherer verpflichtet, die bereits eingezahlten Prämien zurückzuerstatten.
Die Lebensversicherungen
auf einen Blick

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