Lexikon Lebensversicherung
Wiederinkraftsetzung

Wiederinkraftsetzung

Als Wiederinkraftsetzung wird die Reaktivierung eines beitragsfrei gestellten oder erloschenen Versicherungsvertrages bezeichnet.

Der Vertrag wird zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen. Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag.