Lexikon Rechtsschutzversicherung
Ablehnung des Rechtsschutzes
Ablehnung des Rechtsschutzes
Die Versicherungsgesellschaft kann einen Rechtsschutzfall unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.
- Wenn keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg bestehen oder die Kosten eines Rechtsstreits in keinem Verhältnis zum angestrebten Ergebnis stehen, kann die Deckungszusage abgelehnt werden. Sofern Einspruch erhoben wird, wird der Fall in einem Schiedsgutachten oder Stichentscheid neu geprüft und für alle Parteien verbindlich entschieden.
- Der Versicherungsnehmer hat gegen eine Obliegenheit verstoßen.
- Der Versicherungsnehmer hat es versäumt den Versicherungsbeitrag auch nach Aufforderung rechtzeitig zu bezahlen.
- Der Rechtsschutzfall hat sich vor Vertragsabschluss ereignet oder innerhalb der vertraglich vorgeschriebenen Wartezeit für einige Leistungsarten ereignet.
- Der Rechtsschutzfall fällt unter die sogenannten Risikoausschlüsse.

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