Lexikon Rechtsschutzversicherung

Anwaltskosten

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten setzen sich aus Auslagen und Gebühren zusammen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Anwaltskosten festen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Maßgeblich für die Bestimmung ist seit dem 1. Juli 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich fallen unterschiedliche Gebühren an. So werden im Zivilrecht die Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert ermittelt (Satzrahmengebühren), während im Straf- und Sozialrecht das RVG Aufschluss über die Anwaltskosten gibt (Betragsrahmengebühren).

In der Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für einen Anwalt komplett übernommen, sofern sie sich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz richten.