Lexikon Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz regelt gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen im Beruf. Dies beinhaltet sowohl Konflikte im Bezug auf Angestelltenverhältnisse als auch auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen sind beispielsweise Auseinandersetzungen im Kündigungsschutz, bei der Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und Gehaltsvorstellungen oder im Bereich der Ausbildungsvergütung.
In der Rechtsschutzversicherung ist der Arbeitsrechtsschutz Bestandteil des Privat- und Berufsrechtsschutzes und des Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes.

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