Lexikon Rechtsschutzversicherung

Aufhebung des Versicherungsvertrags

Aufhebung des Versicherungsvertrags

Ihr Versicherungsvertrag kann unter bestimmten Umständen noch innerhalb der Vertragslaufzeit aufgehoben werden.

Grundlage für eine solche Entscheidung kann eine individuell mit der Gesellschaft getroffene Absprache sein. Des weitern gelten Wagniswegfall oder eine mögliche Doppelversicherung als Aufhebungsgrund.

Wenn der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt oder sich herausstellt, dass er nicht alle Angaben wahrheitsgemäß getätigt hat, so hat die Gesellschaft das Recht vom Vertrag zurückzutreten.