Lexikon Rechtsschutzversicherung

Auslandsschaden

Auslandsschaden

Ein Auslandsschaden ist dann gegeben, wenn die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland vertreten werden müssen.
Von Inlandschäden unterscheidet er sich durch die länderabhängig unterschiedlichen Rechtslagen und den daraus resultierenden verlängerten Bearbeitungszeiten. Ein Auslandsschaden ist oftmals selbst bei einer vollständigen Durchsetzung der Ansprüche mit Kosten verbunden, da die Gegenseite die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nur zum Teil erstattet.