Lexikon Rechtsschutzversicherung

Ausschlüsse

Ausschlüsse

Um die Beiträge für die Rechtsschutzversicherung in einem vernünftigen Rahmen zu halten, sind gewisse Bereiche von vorne herein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Dabei wird zwischen allgemeinen und besonderen Ausschlüssen unterschieden. Zu den allgemeinen Ausschlüssen zählen beispielsweise Streitigkeiten um Bußgelder, Baurisiko, Angelegenheiten des Wettbewerbs- und Kartellrechts und vorsätzlich begangen Straftaten. In den besondern Ausschlüssen wird festgelegt, dass bestimmte Vertragsarten nicht kombinierbar sind.