Lexikon Rechtsschutzversicherung

Baurisiko

Baurisiko

Das Baurisiko gehört zu den allgemeinen Ausschlüssen der Rechtsschutzversicherung und kann auch gegen einen Aufpreis nicht mitversichert werden.

Unter das Baurisiko fallen Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache im Bau, Erwerb oder Verkauf einer Immobilie liegen, sowie in genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen eines Grundstücks oder Gebäude(teils), das dem Versicherungsnehmer gehört oder das er zu erwerben beabsichtigt.

Darunter fallen beispielsweise die Planung von Bauvorhaben, der Kauf eines Fertighauses, ein Dach- oder Kellergeschossausbau oder auch der Bau einer Garage.

Für den Erwerb von Altbauwohnungen, gebrauchten Immobilien oder unbebauten Grundstücken, die auch in der Folge nicht bebaut werden sollen, besteht Rechtsschutz. Das gleiche gilt für nicht genehmigungspflichtige Umbaumaßnahmen oder Streitigkeiten um aus steuerlichen Gründen geschlossene Bausparverträge.