Lexikon Rechtsschutzversicherung
Beginn des Rechtsschutzvertrags
Beginn des Rechtsschutzvertrags
Der Rechtsschutzvertrag beginnt ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist.
Die Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag rechtzeitig überwiesen hat.
Sofern eine Wartezeit für eine bestimmte Leistungsart gefordert wird, wird der Versicherungsschutz erst nach ihrem Ablauf wirksam.

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