Lexikon Rechtsschutzversicherung

Beitragsanpassungsklausel

Beitragsanpassungsklausel

Im Rahmen der Beitragsanpassungsklausel hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, die Beiträge von bestehenden Versicherungsverträgen anzupassen.

Zu Beitragsanpassungen kann es beispielsweise durch steigende Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten kommen.
Wenn sich der Beitrag allerdings ändert, ohne dass derartige Gründe vorliegen und es auch zu keiner Steigerung des Leistungsumfangs kommt, hat der Versicherungsnehmer das Recht den Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung zu kündigen.