Lexikon Rechtsschutzversicherung
Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht
Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht
Im Erb- und Familienrechtschutz besteht die Möglichkeit der Beratung in außergerichtlichen Fällen.
Der hinzugezogene Anwalt muss dabei in Deutschland zugelassen sein, selbst wenn es sich um ausländisches Recht handelt.
Gegenstand des Beratungsrechtschutzes können beispielsweise Sorgerechtsstreitigkeiten oder auch die Annahme bzw. Ablehnung eines Erbes sein.
Wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig wird, ist die Versicherung von der Leistungspflicht entbunden.

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