Lexikon Rechtsschutzversicherung

Berufsrechtsschutz für Selbstständige

Berufsrechtsschutz für Selbstständige

Diese Form des Rechtsschutzes schützt Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige im beruflichen Bereich vor möglichen Rechtsstreitigkeiten.

Mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer alle für ihn beschäftigten Personen. Die Schadenersatzfälle müssen dabei in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Der Berufsrechtsschutz regelt Konflikte, die Bestandteil des Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutzes, des Schadenersatz- Rechtsschutzes, des Strafrechtsschutzes, des Arbeitsrechtsschutzes, des Disziplinar- und Standesrechtsschutzes und des Sozialgerichts-Rechtsschutzes sind.  

Darüber hinaus besteht Rechtsschutz als Fahrzeuginsasse oder Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht jedoch als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Verkehrsrechtsschutz im Rahmen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige einzuschließen.