Lexikon Rechtsschutzversicherung
Berufsrechtsschutz
Berufsrechtsschutz
Gegenstand des Berufsrechtsschutzes sind arbeitsrechtliche Angelegenheiten, die sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich geregelt werden können.
Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten bei Kündigungen, bei Urlaubsfragen oder bei der Zeugnisausstellung.
Der Berufsrechtschutz ist nicht einzeln abschließbar, sondern nur im Rahmen des Privat- und Berufsrechtsschutzes oder des Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutzes. Vorausgesetzt wird, dass der Versicherungsnehmer keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit (maximaler Gesamtumsatz 6000 €) ausübt. Wenn der Gesamtumsatz 6000 € übersteigt, wandelt sich der Versicherungsschutz in einen Privatrechtsschutz für Selbständige um.
Nach Abschluss der Versicherung, ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten, bis der Versicherungsschutz einsetzt. Diese Frist kann ausgesetzt werden, wenn bereits zuvor ein Berufsrechtschutz bestanden hat.

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