Lexikon Rechtsschutzversicherung
Datenrechtsschutz
Datenrechtsschutz
Im Rahmen des Datenrechtsschutzes werden Personen abgesichert, die personenbezogene Daten verarbeiten. Er gilt nicht für Personen, die vor der Verarbeitung ihrer Daten durch andere geschützt werden wollen.
Der Datenrechtschutz greift dementsprechend dann, wenn sich der Versicherungsnehmer gegen Ansprüche zu Wehr setzten muss, die sich aus der Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten ergeben.
Darüber hinaus besteht Datenrechtsschutz in Verfahren, die den Vorwurf einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes zum Inhalt haben.

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