Lexikon Rechtsschutzversicherung

Deckungssumme

Deckungssumme

Die Versicherungsgesellschaft trägt die Kosten, die im Rahmen eines Rechtsschutzfalles auftreten, bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Diese beträgt bei den meisten Gesellschaften mindestens 100.000 €. Sie kann aber auch unbegrenzt abgeschlossen werden. Für Strafkautionen im In- oder Ausland werden meistens noch zusätzlich 200.000 € zur Verfügung gestellt.

Die Höhe der Deckungssumme kann der Versicherungspolice entnommen werden.
Da die Kosten für einen Rechtsschutzfall schwer kalkulierbar sind, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Versicherungssumme.

Die Deckungssumme wird für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung gestellt. Besteht zwischen mehreren laufenden Verfahren allerdings ein zeitlicher oder ursächlicher Zusammenhang so gelten sie als ein Verfahren, bei dem die Summe der Aufwendungen die Deckungssumme nicht übersteigen dürfen. Alle Kosten, die nicht mehr innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen, müssen vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden.