Lexikon Rechtsschutzversicherung
Deckungszusage
Deckungszusage
Eine Deckungszusage wird von der Versicherungsgesellschaft dann erteilt, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist und nach vorhergehender Prüfung zweifelsfrei festgestellt wurde, dass die Ansprüche auf Rechtsschutz des Versicherungsnehmer gerechtfertigt sind oder im Rahmen eines Schiedsgutachtens oder Stichentscheids durchgesetzt werden konnten.
Eine Deckungszusage beschränkt sich immer auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Sofern sich herausstellen sollte, dass Obliegenheiten verletzt wurden, kann die Deckungszusage auch nachträglich wieder entzogen werden.

Jetzt bookmarken: