Lexikon Rechtsschutzversicherung

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Im Rahmen des Disziplinar- und Standesrechtsschutzes wird der Versicherungsnehmer in Disziplinar- und Standesverfahren verteidigt.

Disziplinarverfahren betreffen dienstliche Verfehlungen von Beamten, während Standesverfahren Verletzungen der besonders geregelten Standesvorschriften bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) zum Inhalt haben.
Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz hat damit strafrechtsähnlichen Charakter.

Es handelt sich um eine Leistungsart, die nicht separat abgeschlossen werden kann, sondern nur im Rahmen des Privat- und Berufsrechtsschutzes oder des Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutzes.