Lexikon Rechtsschutzversicherung
Doppelversicherung
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung liegt dann vor, wenn das gleiche Risiko durch verschiedene Rechtsschutzverträge abgedeckt ist.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz und darüber hinaus ein Fahrer-Rechtsschutz abgeschossen wurde, der ja bereits Bestandteil des umfassenderen Vertrages ist. Zu einer Doppelversicherung kann es ebenfalls durch Heirat oder die Mitversicherung des Lebens- oder Ehepartners kommen, wenn dieser bereits eine eigene Rechtsschutzversicherung besitzt.
Die Versicherungswirtschaft besitzt für den Falle einer Doppelversicherung festgelegte Maßnahmen. In der Regel wird dem älteren Vertrag der Vorzug gegeben. Der jüngere Vertrag wird rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben, in der der Versicherungsnehmer den Antrag auf die Aufhebung der Doppelversicherung gestellt hat. Die früheste Möglichkeit ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die doppelte Versicherung eingetreten ist. Bei Doppelversicherungen, die durch Heirat oder Mitversicherung des Ehe- oder Lebenspartners entstanden sind, zählt der umfassendere Vertrag unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.
Sollte im dem Zeitraum, indem eine Doppelversicherung bestand, ein Versicherungsfall eintreten sein, so wird die vereinbarte Versicherungsleistung nur einmal bezahlt. Die Übernahme der Kosten durch die Gesellschaften erfolgt anteilig.

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