Lexikon Rechtsschutzversicherung

Einstellung des Verfahrens

Einstellung des Verfahrens

Sofern ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Recht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt wurde, trägt die Kosten für das Verfahren in der Regel die Staatskasse.

Das Gericht hat jedoch auch die Möglichkeit, die Gebühren auf die Beteiligten eines Verfahrens umzulegen. In diesem Fall übernimmt der Rechtsschutz die anfallenden Beträge.