Lexikon Rechtsschutzversicherung

Entzug der Fahrerlaubnis

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird dann entzogen, wenn man sich aus diversen Gründen als nicht geeignet für das Führen eines Kraftfahrzeuges erweisen sollte.

Sofern es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften handelt, erfolgt der Entzug durch das Strafgericht. In diesem Fall besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes.
Rechtsschutz im Rahmen des Verwaltungsrechtsschutzes in Verkehrssachen besteht, wenn die Verwaltungsbehörde einen Entzug des Führerscheins aufgrund verschiedener Verstöße gehen die Straßenverkehrsordnung oder auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel anordnet.
Die Kosten für ein medizinisch-psychologisches Gutachten sind nur dann gedeckt, wenn es von der Verwaltungsbehörde angefordert wurde.

Sollte der Entzug der Fahrerlaubnis ungerechtfertigt erfolgt sein, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen im Rahmen des Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutzes.