Lexikon Rechtsschutzversicherung
Erbrecht
Erbrecht
Für Probleme, die in Zusammenhang mit dem Erbrecht stehen, kann der Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht im Rahmen des Privat- und Berufsrechtsschutzes bzw. des Privat- Verkehrs- und Berufsrechtsschutz herangezogen werden.
Von der Rechtsschutzversicherung werden aufgrund des ausschließlich beratenden Charakters nur die Beratungskosten durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt in ausschließlich außergerichtlichen Fällen übernommen.
Gegenstand des Erbrechts können beispielsweise Fragen bezüglich des Testaments, des Pflichtteils oder der Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft sein. Ungeklärtheiten im Erbschaftssteuerrecht werden im Rahmen des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten behandelt.

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