Lexikon Rechtsschutzversicherung

Erfolgsaussichten

Erfolgsaussichten

Bestehen keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg bei der Durchsetzung eines Rechtsschutzfalles, so hat die Versicherung das Recht die Deckung zu verweigern.

Der Versicherungsnehmer kann jedoch versuchen seine rechtlichen Interessen doch noch durchzusetzen, indem er eine Überprüfung der Entscheidung durch einen Stichentscheid oder ein Schiedsgerichtsverfahren fordert.

Bei bestimmten Leistungsarten wie Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz oder im Disziplinar- und Standesrechtsschutz ist es der Versicherung grundsätzlich untersagt den Sachverhalt auf die bestehenden Erfolgsaussichten zu untersuchen. In diesen Fällen muss Rechtsschutz uneingeschränkt gewährt werden.