Lexikon Rechtsschutzversicherung
Erstbeitrag
Erstbeitrag
Unter dem Erstbeitrag versteht man die Prämie, die der Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Versicherungsvertrages unverzüglich zu begleichen hat. Es kann sich dabei um den Jahresbeitrag handeln oder die erste Beitragsrate, sofern Ratenzahlung vereinbart wurde.
Wird der Erstbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten überwiesen, kann die Versicherungsgesellschaft ihn gerichtlich einfordern. Geschieht dies nicht, gilt der Vertrag automatisch als aufgehoben.
Bei Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz für alle bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Rechtsschutzfälle.

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