Lexikon Rechtsschutzversicherung

Erstberatung

Erstberatung

Die erste Beratung durch einen Anwalt, die sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen kann, bezeichnet man als Erstberatung.

Die Gebühren sind beim Fehlen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung für Verbraucher auf 190 € begrenzt.

In der Regel müssen die Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts vom Versicherungsnehmer selbst übernommen werden. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten allerdings auf die Anrechung der Selbstbeteiligung, sofern die Erstberatung bereits zur Erledigung der Versicherungsfalles geführt hat. Darüber hinaus gibt es auch Gesellschaften, die in jedem Fall eine kostenlose Erstberatung garantieren. Nähere Informationen dazu können der Versicherungspolice entnommen werden.