Lexikon Rechtsschutzversicherung

Fahrer-Rechtsschutz

Fahrer-Rechtsschutz

Der Fahrer-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für alle Personen, die kein eigenes Fahrzeug besitzen oder zugelassen haben, aber sowohl beruflich als auch privat öfter geliehene oder angemietete Fahrzeuge (Wasser, Land, Luft) nutzen.

Er gilt ausschließlich für die im Versicherungsschein genannte Person.
Versichert ist darüber hinaus auch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr zum Beispiel als Radfahrer, Fußgänger oder Fahrgast.

Der Fahrer-Rechtsschutz umfasst Schadenersatz- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz.