Lexikon Rechtsschutzversicherung

Fußgänger- Rechtsschutz

Fußgänger- Rechtsschutz

Der Fußgänger-Rechtsschutz ist Bestandteil des Verkehrsrechtsschutzes und bezeichnet den Versicherungsschutz für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.

Er ist nicht separat abschließbar.

Der Rechtsschutz besteht für die Durchsetzung eventueller Schadenersatzansprüche und zur Verteidigung bei Vorwürfen gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeiten- Recht verstoßen zu haben.


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