Lexikon Rechtsschutzversicherung
Inlandschaden
Geldstrafe
Die Geldstrafe ist eine der Hauptstrafen des deutschen Strafrechts, die nur durch ein Urteil oder einen Strafbefehl angeordnet werden kann.
Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, die sich an den sozialen Verhältnissen des Täters orientieren. Ein Tagessatz kann zwischen 1 € und 5000 € liegen. In der Regel ist der gängige Richtwert jedoch das durchschnittliche Nettoeinkommen.
Eine auferlegte Geldstrafe wird grundsätzlich nicht von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
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