Lexikon Rechtsschutzversicherung

Geltungsbereich

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht gemäß der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen in Europa, den Mittelmeeranliegerstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien, Türkei), auf Madeira und den Kanarischen Inseln.

Bei einem nicht beruflich bedingten Aufenthalt außerhalb dieses Geltungsbereichs, der eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreitet, werden Rechtsschutzfälle bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme auch weltweit übernommen. Sie dürfen jedoch nicht in Zusammenhang mit einem Immobilienkauf- oder Verkauf stehen.

Im Sozialgerichts- und Steuerrechtsschutz ist der Geltungsbereich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen auf Deutschland beschränkt.
Im Beratungsrechtsschutz übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur dann die Kosten, wenn ein in Deutschland zugelassener Notar oder Rechtsanwalt beratend tätig wurde.


Rechtsschutzversicherung Vergleich - günstige Rechtschutzversicherungen im Versicherungsvergleich